XIII. Herausforderungen bieten neue Chancen

NUTZEN WIR DIE «GEWONNENE» ZEIT

Stefan Müller-Furrer
lic.iur.HSG, Rechtsanwalt

Rafael Eggenberger
M.A. HSG in Law, Rechtsanwalt

Zeit ist relativ, erkannte schon Albert Einstein in seiner Relativitätstheorie. Vieles kommt uns in schwierigen Zeiten länger vor, als in schönen und sorglosen Momenten oder wenn wir etwas mit Leidenschaft tun. Nutzen wir den aktuellen «Gewinn» an Zeit als Chance, um die Angelegenheiten zu erledigen, welche wir in der alltäglichen Hektik allzu oft vor uns herschieben. Nachfolgend ein paar Anstösse vom Anwaltsbüro Ihres Vertrauens, wie Sie ein Mehr an Zeit positiv für sich nutzen können, sei dies als Privatperson oder als KMU.

Privatpersonen
A. Planen Sie ein eigenes Geschäft?

Jede noch so grosse Reise beginnt mit dem ersten Schritt. Gerade unter aussergewöhnlichen Bedingungen kehrt die Kreativität zurück. Entdecken Sie längst vergessene Talente neu; geben Sie Ihren Ideen eine Struktur und entwerfen Sie für Ihre Geschäftsideen einen Businessplan. Wägen Sie die Chancen und Risiken realistisch ab und holen Sie sich die Meinung anderer ein. Wählen Sie eine für Sie geeignete Gesellschaftsform und gründen Sie eine Firma.[1] Machen Sie den ersten Schritt.

[1] Gerne senden wir Ihnen unser Buch «100 Punkte, die Sie wissen sollten». Darin erklären wir Themen aus dem KMU-Wirtschaftsrecht und Erbrecht einfach und verständlich.
2 Alle bisherigen Milestones finden Sie online auf unserer Homepage www.sartorial.ch.

B. Haben Sie vorgesorgt?

Schieben Sie die Aufsetzung eines Testaments oder eines Vorsorgeauftrages vor sich hin? Ergreifen Sie die Gelegenheit und regeln Sie wichtige Dinge im Leben. Erste Informationen zum Vorsorgeauftrag und zur Patientenverfügung finden Sie in unserem «Milestone II».2 Überprüfen Sie die Aktualität bereits bestehender erbrechtlicher Verfügungen sowie Ihre Anordnungen für den Fall einer Urteilsunfähigkeit. Teilen Sie Ihren Angehörigen mit, wo sich Ihre Dokumente und Urkunden (Testament, Erbvertrag, Vorsorgeauftrag, Patientenverfügung etc.) befinden. Wir raten davon ab, diese in einem Safe aufzubewahren, da wichtige Dokumente im Notfall schnell griffbereit sein müssen.

C. Wie geht es weiter mit Ihrer Liegenschaft?

Möchten Sie Ihre Liegenschaft in der Familie behalten und einem Nachkommen übertragen? Beachten Sie hierzu unseren «Milestone XII». Liegt die Liegenschaftsübertragung in weiter Ferne, dienen neue Projekte hervorragend als Zeitfüller. Planen Sie lang aufgeschobene Renovations- oder Bauvorhaben. Schaffen Sie eine neue Ordnung im Haus oder Ihrer Wohnung. Vielleicht sagt Ihnen der Minimalismus-Trend mit dem Motto «weniger ist mehr» zu und Sie spenden unnötige Kleider oder Gegenstände an karitative Organisationen und Bekannte. Vielleicht mögen Sie mit den Nachbarn demnächst einen Quartierflohmarkt organisieren. Oder Sie bestellen schlichtweg eine Mulde.

KMU
D. Ist Ihr Handelsregistereintrag noch aktuell?

Es lohnt sich, zwischendurch den Handelsregistereintrag auf seine Aktualität zu überprüfen. Gerade Änderungen der Personalien gehen häufig vergessen. So muss bspw. ein Wohnsitzwechsel gemeldet werden. Sind sämtliche zeichnungsberechtigten Personen eingetragen bzw. ehemals berechtigte Personen ausgetragen?

E. Haben Sie Inhaberaktien ausgegeben?

Die Bundesversammlung hat Inhaberaktien de facto abgeschafft. Die Frist zur freiwilligen Umwandlung in Namenaktien läuft zwar noch bis zum 01.11.2021, doch werden die Aktien bei Untätigkeit am 01.11.2024 nichtig und durch eigene Aktien der Gesellschaft ersetzt. Nehmen Sie rechtzeitig mit uns Kontakt auf und wandeln Sie allfällige Inhaberaktien Ihres Unternehmens freiwillig um.

F. Bleibt der operative Betrieb bei Ihrem Ausfall gewährleistet?

Sollten Sie der einzige Zeichnungsberechtigte sein, wird Ihr Unternehmen bei Ihrem Ausfall handlungsunfähig. Gewähren Sie weiteren Personen zumindest eine Kollektiv-Zeichnungsberechtigung. Sichern Sie Ihre Handlungsfähigkeit zusätzlich in einem Unternehmervorsorgeauftrag ab. Dies sind bewährte Mittel ohne grossen Aufwand für dann, wenn es drauf ankommt.

G. Gibt es eine Nachfolgeregelung für Ihr Unternehmen?

Damit Ihr Unternehmen an Ihre Nachkommen übertragen oder an Mitarbeiter bzw. Dritte verkauft werden kann, lohnt es sich, die Unternehmensstruktur zu überprüfen. Eine Nachfolgeregelung ist frühzeitig anzugehen. Oft sind Umstrukturierungen mit steuerlichen Sperrfristen verbunden. Die Weichen sind also rechtzeitig zu stellen. Hilfestellungen entnehmen Sie dem «Milestone IX».

H. Verfügen Sie über einen Aktionär- oder Gesellschafterbindungsvertag (ABV)?

In einem ABV werden die Rechte und Pflichten der Eigentümer geregelt. Dies können bspw. Veräusserungsbeschränkungen, Treue­pflichten, das Recht auf Einsitz in ein Gremium, Konkurrenzverbote und Regelungen für die Nachfolge inklusive und insbesondere der Preisbestimmung sein. Vereinfacht gesagt, ist ein ABV Pflicht und Kür, sobald mehr als eine Person an einer Gesellschaft beteiligt ist.

I. Sind Ihre Verträge noch aktuell?

Es lohnt sich, wichtige Verträge wie Lieferverträge, Mietverträge, Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB) und Arbeitsverträge auf ihre Aktualität und Rechtskonformität zu überprüfen. Arbeitsverträge können zusätzlich mit einem Personalreglement ergänzt bzw. entschlackt werden.

J. Wozu ein Personalreglement?

Das Personalreglement regelt die allgemeinen Anstellungsbestimmungen in einem einheitlichen Dokument. Der Einzelarbeitsvertrag beinhaltet dann nur noch individuelle Themen wie Lohn, Arbeitsbeginn und Arbeitsort. So gelten für alle Mitarbeitende die gleichen Bestimmungen und es können die Arbeitsverträge kurz­­ge­­hal­ten werden, was der Vereinfachung dient.

K. Besitzen Sie ein Organisationsreglement?

Ein Organisationsreglement klärt, was nicht in den Statuten geregelt ist. Es bestimmt, welche Organe das Tagesgeschäft führen, regelt den Ablauf der Verwaltungsratssitzung, legt die Beschlussfassung und -fähigkeit fest etc. Ein Organisationsreglement ist obligatorisch, sobald die Geschäftsführung nicht durch den Gesamt-VR ausgeübt wird.

L. Verfügen Sie über ein Spesenreglement?
Ein von der Steuerbehörde genehmigtes Spesenreglement erlaubt, den Mitarbeitenden Pauschalspesen anstelle von effektiven Spesen auszubezahlen, was die steuerliche Deklaration erleichtert.

M. Gemeinsam Positives bewirken

Wir Unternehmer sind gefordert, uns gegenseitig zu unterstützen und das Beste aus jeder Situation zu machen. Fassen wir den Mut, neue Wege zu beschreiten, Neues auszuprobieren und den Widrigkeiten ein Schnippchen zu schlagen. Die gewonnene Zeit macht unsere Gedanken für neue Lösungsansätze frei. Es ist an uns, damit eine positive Neuausrichtung einzuleiten. Wäre es nicht gross­artig, wenn wir in einigen Jahren zurückblicken und feststellen, dass gerade diese Entscheide viel zum geernteten Erfolg für unsere Unternehmen beigetragen haben?

Fazit

Nutzen wir die gewonnene Zeit, um über uns hinaus zu wachsen – Wir sind für Sie da und stehen Ihnen bei der Navigation durch unsichere Zeiten zur Seite.

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